1. Vorstand Sachkundegeprüft gemäß Paragraph 11 Tierschutzgesetz mit Prüfung für tierheimähnliche Einrichtungen und Auslandstierschutz gemäß Paragraph 11 Nr. 3 und Nr. 5, Erteilung der Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz Nr. 3
Birgit und Winni unterstützen den Verein, wo sie nur können. Kein Hund wird abgewiesen, kein Weg ist zu steinig. Und singen kann sie auch noch. Hier ist der Landeplatz, an dem alle Hunde zur Ruhe kommen und zahm werden; alles nur mit Liebe geregelt wird. Dabei ist Birgit Ansprechpartnerin für Adoptionsanfragen. Sie organisiert tierschutzgemäße Vorkontrollen und hilft in allen Bereichen des Vereins. Ihr Mann arbeitet im Hintergrund tatkräftig für den Verein mit.
Rette einen Hund aus dem Tierschutz. Wir helfen dir dabei.
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